2024 bringt für Immobilienbesitzer und Hauskäufer einige Veränderungen. Allen voran die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das auch als „Heizungsgesetz“ bekannt ist.

Worum geht es?

Spätestens 2045 sollen alle Heizungen in Gebäuden vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Änderungen sind ein erster Schritt auf dem Weg dorthin. Der Fokus liegt dabei auf Heizungen, die neu eingebaut werden.

Die wichtigsten Vorgaben im Überblick:

  • Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden und kaputte Heizungen dürfen repariert wer­den. (Für einige wenige Formen von Heizkesseln gilt dies nicht, wenn sie älter als 30 Jahre alt sind.)
  • In Neubaugebieten muss jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Für bestehende Immobilien oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen für neue Heizungen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden klimafreundliche Energien beim Austausch der Heizungsanlage spätestens ab dem Juli 2026 verpflichtend und in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern spätestens ab dem 1. Juli 2028. Diese Fristen sollen es ermöglichen, den Wärmeplan der eigenen Kommune (siehe unten) bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
  • Wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und den oben genannten Terminen für die Wärmeplanung (Mitte 2026/2028) eine Gas- oder Ölheizung in ein bestehendes Gebäude einbauen, zum Beispiel weil eine Reparatur nicht mehr möglich ist, ist eine fachkundige Beratung vorab verpflichtend. Ab 2029 müssen diese Heizanlagen außerdem einen stetig steigenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biomethan oder Wasserstoff nutzen. Diese Brennstoffe sind jedoch nur begrenzt verfügbar. Wenn die kommunale Wärmeplanung früher als vorgeschrieben vorliegt, können andere Fristen gelten.
  • Unabhängig vom Thema Heizung legt das GEG weitere Mindeststandards fest, zum Beispiel wenn Sie Bauteile Ihrer Immobilie wie Fenster oder Fassadenputz verändern oder modernisieren wollen.

Was sieht der kommunale Wärmeplan vor?

Außerhalb von Neubaugebieten gelten die neuen Vorschriften erst dann, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Diese Wärmeplanung soll aufzeigen, welche Möglichkeiten der Wärmeversorgung zum Beispiel über ein Fernwärmenetz es aktuell und zukünftig in der jeweiligen Kommune gibt. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll diese Wärmeplanung spätestens bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen und in kleineren Kommunen bis spätestens 30. Juni 2028.

Welche Fördergelder gibt es?

Wer seine mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung durch eine klimafreundliche Heizung auf Basis erneuerbarer Energien austauscht, kann eine Grundförderung von 30 Prozent beantragen.

Zusätzlich wird bis Ende 2028 bei selbst genutzten Immobilien ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (sowie Nachtspeicherheizungen und alter Biomasseheizungen) gewährt. Ab 2019 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um jeweils drei Prozent.

Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen erhalten außerdem einen Einkommensbonus von 30 Prozent, sofern sie die Immobilie selbst nutzen.

Die maximal mögliche Förderung beträgt somit 70 Prozent der Kosten bei einer maximalen Fördersumme von 30.000 Euro.

Weitere Maßnahmen, die die Energieeffizienz der Immobilie erhöhen, werden mit maximal 20 Prozent gefördert. Zum Beispiel die Dämmung der Außenwände oder des Daches. Die maximale Fördersumme beträgt hier 60.000 Euro.

Nähere Informationen zu den Vorschriften des GEG, Härtefallregelungen und Fördermöglichkeiten finden Sie unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html#alternative-heizungssyteme

Mit dem dort verlinkten Heizungswegweiser können Sie außerdem herausfinden, welche Heizsysteme für ihre Immobilie infrage kommen.

Fazit

Immobilienbesitz verpflichtet. Das zeigt sich insbesondere bei der Umsetzung der Energiewende hin zu klimafreundlichen erneuerbaren Energien. Fördergelder und Übergangsfristen machen den Austausch der Heizung zu einer lösbaren Aufgabe. Um für die eigenen vier Wände die beste und bezahlbare Lösung zu finden – auch im Hinblick auf den Marktwert Ihrer Immobilie – sollten Sie sich frühzeitig über diese Fristen und Fördermöglichkeiten informieren. Das spart nicht zuletzt bares Geld.

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