Die Reform der gesetzlichen Rente ist ein viel diskutiertes Thema. Warum wir uns in diesem Blog damit beschäftigen? Weil die eigene Immobilie ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Altersversorgung ist. Wer im Alter mietfrei wohnt, braucht weniger Einkommen aus gesetzlicher Rente. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Zuge der Rentenreform auch die Eigenheimrente – bisher bekannt als Wohn-Riester – neu geregelt. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vor. Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2027.

Was ist die Eigenheimrente?

Kurz gesagt: Die Immobilienvariante der staatlich geförderten Altersvorsorge. Mit dieser Förderung können Sparer selbstgenutztes Wohneigentum finanzieren. Gefördert werden kann der Aufbau von Eigenkapital für den Kauf einer Immobilie, die spätere Tilgung eines Immobilienkredits und auch die energetische Sanierung oder der altersgerechte Umbau der selbstgenutzten Immobilie.

Was ändert sich gegenüber dem Wohn-Riester?

Die wichtigste Änderung liegt in der Berechnung der staatlichen Zulagen. Bisher wurden diese an einen individuell zu berechnenden Mindesteigenbeitrag gekoppelt. Ein kompliziertes und aufwändiges Verfahren. Bei der neuen Eigenheimrente werden die Zulagen direkt an die individuellen Einzahlungen gekoppelt. Das bedeutet konkret:

  • Für die ersten 360 Euro Einzahlung pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent je eingezahltem Euro. Für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr gibt es 25 Cent je Euro. Voraussetzung für den Erhalt einer Zulage ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr (bisher 60 Euro pro Jahr). Dadurch ergibt sich eine Grundzulage pro Person von mindestens 60 Euro bis maximal 540 Euro pro Jahr. (Grundzulage bei Wohn-Riester bisher: 175 Euro)
  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es unabhängig vom Geburtsjahr zusätzlich bis zu 300 Euro Förderung pro Jahr. (Die volle Zulage gibt es ab einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Jahr.)
  • Wer vor dem 25. Geburtstag mit dem Sparen beginnt, erhält außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Bei der Förderung von altersgerechten und energetischen Modernisierungen sinken vor allem die Hürden:

  • Statt bisher mindestens 6.000 beziehungsweise 20.000 Euro sollen künftig bereits Maßnahmen ab 3.000 Euro förderfähig
  • Nachweispflichten werden vereinfacht. Bei energetischen Sanierungen genügt künftig in vielen Fällen die Bestätigung des ausführenden Fachunternehmens.

In Zukunft sind auch Freiberufler und Selbstständige förderberechtigt. Das macht es insbesondere Menschen einfacher, die zwischen Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit wechseln.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass bereits angespartes Altersvorsorgevermögen für eine spätere Eigenheimfinanzierung genutzt werden kann. Aber Achtung: Anders als bisher ist diese Entnahmemöglichkeit für selbstgenutztes Wohneigentum zukünftig nicht mehr zwingend Vertragsbestandteil. Bei Abschluss eines neuen Altersvorsorgevertrags sollten Sie diesen Punkt genau prüfen, um flexibel für zukünftige Immobilienfinanzierungen zu bleiben.

Mit der neuen Eigenheimrente ergeben sich auch Änderungen für das Wohnförderkonto*: Die jährliche zweiprozentige Erhöhung fällt weg und der Besteuerungszeitraum in der Rentenphase wird von bislang 20 auf fünf Jahre verkürzt. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre geförderte Immobilie bei Bedarf flexibler als bisher verkaufen oder vermieten können.

*Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, auf dem die geförderten Beiträge für die spätere Besteuerung vermerkt werden.

Was passiert mit bereits bestehenden Verträgen?

Bestehende Wohn-Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Sie können sie weiter nach den bisherigen Regeln besparen und die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.

Sie können aber auch in das neue Fördersystem wechseln. Ob sich ein Wechsel lohnt, muss für jeden Einzelfall genau geprüft werden. Entscheidende Faktoren sind die bisherigen Vertragsbedingungen, die Höhe der Förderung und mögliche Kosten, die bei der Vertragsumstellung anfallen.

Fazit

Die ab 1. Januar 2027 gültige Eigenheimrente bietet gegenüber ihrem Vorgänger, dem sogenannten Wohn-Riester, viele Vorteile und kann ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur eigenen Immobilie sein. Wie in allen Finanzierungsfragen ist auch hier eine individuelle, auf Ihre persönlichen Lebens- und Finanzverhältnisse abgestimmte Beratung unerlässlich. Unsere Kooperationspartnerin Olga Magunia von Dr. Klein steht Ihnen auch hierzu beratend zur Seite. Zu der Frage, ob sich bei Ihrem bestehenden Vertrag ein Wechsel in das neue System lohnt, können Sie sich bereits jetzt von Ihrem Anbieter beraten lassen.

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