Ihre Immobilie passt nicht mehr, weil sie zu klein, zu groß oder am falschen Ort ist? Dann ist es Zeit, sich nach einem neuen Haus oder einer Wohnung umzuschauen. Wollen Sie erneut kaufen, hängt zumindest ein Teil der Finanzierung meist am Verkauf der alten Immobilie.

In diesen Fällen gilt: Wird der Kaufpreis fällig, bevor die alte Immobilie verkauft ist, kann eine Zwischenfinanzierung die Lösung sein. Hier ist allerdings Vorsicht geboten: Knüpft Ihre Bank diese Finanzierung an die Vereinbarung einer anderen Dienstleistung aus ihrem Portfolio, handelt sie unrechtmäßig.

Was bedeutet Zwischenfinanzierung

Man spricht bei einer Zwischenfinanzierung von Überbrückungskredit oder Zwischenfinanzierungsdarlehen. Hängt ein Teil Ihres Eigenkapitals noch in einer Immobilie oder auch in Anlagen wie Festgeld und Lebensversicherungen fest, kann der Zeitraum bis zum frei werden dieses Eigenkapitals mit einem entsprechenden Darlehen überbrückt werden.

Eine Rückzahlung (Tilgung) erfolgt hier während der Laufzeit meist nicht. Man spricht deshalb auch von einem endfälligen Darlehen. Sie als Immobilienwechsler müssen nur für die Zinsen des Zwischenkredits aufkommen. Diese sind allerdings höher als bei anderen Darlehensprodukten. Sobald der Verkaufserlös verfügbar ist, zahlen sie die Summe auf einen Schlag zurück. Eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt ebenfalls. Bei diesen Darlehen geht man von einer kurzen Laufzeit von maximal 24 Monaten aus, was die Kosten im Rahmen hält. Die Mindestkreditsumme liegt für Zwischenfinanzierungsdarlehen häufig bei 200.000 Euro.

Der erste Schritt

Ganz wichtig ist es zunächst, den Verkehrswert Ihrer Immobilie sehr genau bestimmen zu lassen. Nur so verhindern Sie, dass sich der Verkauf Ihrer Immobilie wegen unrealistischer Preisvorstellungen unnötig verzögert. Vor allem aber minimieren Sie das Risiko, dass Ihr Zwischenkredit höher ist als Ihr Verkaufserlös und Sie ihn dadurch später nicht vollständig ablösen können.

Achtung: Kopplungsgeschäfte sind nicht zulässig

Es sollte nicht passieren, geschieht aber leider immer wieder: Sie gehen zu einer Bank Ihres Vertrauens, um einen Zwischenfinanzierungskredit zu beantragen. Ihr Bankberater möchte Ihnen diesen aber nur gewähren, wenn Sie Ihre alte Immobilie über den bankeigenen Immobilienservice verkaufen.

Hier ist die Rechtslage eindeutig: Diese „Kopplungsgeschäfte” von Bankinstituten, bei denen der Abschluss eines Darlehensvertrages vom Erwerb eines anderen Produkts aus dem bankeigenen Portfolio abhängig gemacht wird, sind rechtswidrig.

Fazit

Müssen Sie Ihren Immobilienwechsel zwischenfinanzieren, ist eine professionelle, seriöse und unabhängige Beratung die beste Sicherheitsgarantie. Nur wenn Sie Verkaufserlös und -zeitraum Ihrer alten Immobilie realistisch einschätzen können, lässt sich ein passgenauer Kreditvertrag abschließen und aus Ihrer neuen Traumimmobilie wird später kein Finanzalbtraum.

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