Mit zunehmendem Alter ändert sich nicht nur der Blick auf die eigene Immobilie, sondern es drängt auch die Frage, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung passieren soll. Grundsätzlich ist Vererben ganz einfach. Im Todesfall regeln die Gesetze alles automatisch. Wenn Sie aber andere Vorstellungen haben, was mit Ihrem Vermögen passieren soll oder Sie Ihren Erben Steuern ersparen möchten, gibt es mehrere Wege.

Testament

Rechtzeitig selbst aktiv werden macht vor allem dann Sinn, wenn Sie andere Vorstellungen haben, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Mit einem Testament können Sie als Erblasser selbst festlegen, wer einmal Ihre Immobilie bekommt und was mit ihr passieren soll. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie mehrere Kinder haben. In diesem Fall kommt es zu einer sogenannten Erbengemeinschaft. Ist dann eine Immobilie Gegenstand des Erbes, muss dieser Wert auf die Parteien der Erbengemeinschaft aufgeteilt werden und es kommt häufig zum Verkauf.

Um Streit zwischen den Erben zu vermeiden, sollten Sie dabei offen über Ihre Pläne sprechen. Grundsätzlich können Sie Ihr Testament handschriftlich verfassen, mit Ort, Datum sowie Unterschrift versehen und zu Hause verwahren. Bei komplexen Vermögensverhältnissen sollten Sie aber unbedingt die Beratung eines Notars oder Fachanwalts in Anspruch nehmen. Und auch die anwaltliche Verwahrung des Testamentes stellt sicher, dass es nicht verloren geht. Änderungen sind dann nach wie vor möglich.

Erbvertrag

Um Streit oder Frustrationen bei Ihren Erben zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, im Vorwege einen Erbvertrag aufzusetzen. Hierin vereinbaren Sie und Ihre Erben gemeinsam, wie die Erbmasse aufzuteilen ist. Wichtig: Der Erbvertrag muss zwingend durch einen Notar beurkundet werden – insbesondere wenn Immobilien betroffen sind. Da es sich hier um ein komplexes Vertragswerk handelt, macht es aber auch in diesem Fall Sinn, den Vertrag mithilfe eines Notars oder Fachanwalts aufsetzen zu lassen. Der Erbvertrag kann – anders als das Testament – nur geändert werden, wenn alle Vertragsparteien zustimmen. Es ist allerdings möglich, dass Sie sich als zukünftiger Erblasser einen Rücktritt vom Vertrag vorbehalten.

Schenkung

Wer erbt, muss unter bestimmten Voraussetzungen Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Verwandtschaftsgrad. Für enge Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder gelten dabei recht hohe Freibeträge. Für Ehegatten liegt dieser bei 500.000 Euro des insgesamt geerbten Vermögens und bei Kinder bei 400.000 Euro. Wird ein Wohnhaus vererbt, das die Erben mindestens 10 Jahre selbst nutzen, bleibt dieser Vermögensteil sogar steuerfrei. Dies gilt bei Kindern allerdings nur, wenn die Wohnfläche nicht größer als 200 qm ist. Liegen die Vermögenswerte in Ihrem Fall über diesen Freibeträgen, können Sie mit einer Schenkung zu Lebzeiten Ihren Erben hohe Steuerzahlungen ersparen. Die genannten Freibeträge können dabei alle zehn Jahre voll ausgenutzt werden. Verschenken Sie eine Immobilie, die Sie selbst bewohnen, sollten Sie ins Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht für sich eintragen lassen.

Fazit

Vererben kennt viele Wege. Vorausschauend geplanter Vermögensübergang kann dabei nicht nur Ärger, sondern auch viel Geld sparen. Ihre Immobilien sind ein kostbares Gut, das es verdient, überlegt in neue Hände zu gelangen.

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